Reglement |
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Dieses Reglement gilt für
alle Distanzen des Swiss-Bike-Masters, des SBM-Kids und des SBM-Freeride. |
M A R A T H O N |
K I D S |
F R E E R I D E |
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| 1. |
Anmeldungen ohne Zahlungsnachweis werden nicht verarbeitet. Generell gilt,
wer auf der Meldeliste erscheint ist gemeldet. Es wird keine Bestätigung
versandt, Teilnehmer welche sich auf der Meldeliste nicht finden, sind
gebeten den Zahlungsnachweis zur Startnummerausgabe mit zu bringen. |
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| 2. |
Der jeweilige Anmeldeschluss gilt
als verbindlich. Für Nachmeldungen, insbesondere vor Ort, kann keine
korrekte Einteilung mehr zugesichert werden. Die Zuteilung der Startnummer
erfolgt aufgrund der Bestzeit der vergangenen 3 Jahre. |
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| 3. |
Die Startnummer am
Lenker ist
obligatorisch und muss von den TeilnehmerInnen fachgerecht montiert werden. Bei nicht
korrekter Montage und Veränderung der Startnummer droht eine Busse von Sfr.
100.–. |
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| 4. |
Mutationen jeglicher Art werden
nur bis 2 Wochen vor dem Rennen angenommen. Danach sind Mutationen nur noch an der Startnummernausgabe
möglich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- belastet! |
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| 5. |
Startnummern werden ausschliesslich
an der offiziellen Ausgabe und während den ordentlichen Öffnungszeiten abgegeben.
Ausnahmen können aus organisatorischen Gründen keine gemacht werden. |
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| 6. |
Annullierungen: Datasport bietet online Meldern die Möglichkeit gleichzeitig eine Annulationsversicherung (3% des Startgeldes) abzuschliessen. |
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| 7. |
Für lizenzierte Herren, mit
Ausnahme der Junioren, gilt der Start auf der grossen Strecke 105km als
obligatorisch. Zugelassenen Jahrgänge oder ähnliches ist der aktuellen Ausschreibung zu entnehmen. |
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| 8. |
An der Startnummernausgabe wird
durch den Schweizer Verband Swiss Cycling eine Lizenzkontrolle durchgeführt. Lizenzierte FahrerInnen
erhalten ihre Startnummer nur gegen Vorweisung der gültigen Lizenz. |
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| 9. |
Das Tragen von Helm und Handschuhen ist
obligatorisch. |
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| 10. |
Integral-Sturzhelm und
Vollfingerhandschuhe sind obligatorisch. |
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| 11. |
Die Organisation lehnt jede Haftung
von Unfällen jeglicher Art ab, die den Teilnehmern oder Dritten zustossen. |
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| 12. |
Alle Teilnehmer/innen haben sich,
falls verlangt, einer Dopingkontrolle zu unterziehen. Ein positives Ergebnis hat die
Disqualifikation zur Folge. |
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| 13. |
Das Austauschen des Bikes während
dem Rennens ist verboten. |
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| 14. |
Die Organisation behält sich vor,
jederzeit Streckenänderungen vorzunehmen. |
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| 15. |
Fahrer/innen welche zu spät am
Start erscheinen, werden disqualifiziert. Ebenfalls disqualifiziert
werden Fahrer/innen, die die Durchfahrtskontrollposten nicht passieren, sich
nicht an die Anweisungen der Sicherheitsposten halten oder sich nicht an das
aktuell gültige Reglement bzw. an die Anweisungen der Rennleitung halten. |
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| 16. |
Jegliche Art von Beschwerde ist bis
spätestens 15 Minuten nach Ankunft des Fahrers bei der Rennjury schriftlich und gegen
eine Kaution von CHF 100. einzureichen. |
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| 17. |
Wer die Abfälle während des
Rennens ausserhalb der vorgegebenen Abfallsektoren wegwirft, wird disqualifiziert.
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| 18. |
Fahrer/innen, die sich während dem
Training neben der Strecke oder in den gesperrten Streckenabschnitten befinden sowie
Abfälle wegwerfen, werden disqualifiziert. |
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| 19. |
An den offiziellen Reparaturposten
bezogenes Material bis zum Gegenwert von CHF 50. muss an Ort und Stelle (auf der
Strecke und im Start- und Zielgelände) bezahlt werden. Anderenfalls nach dem
Rennen im Info-Büro oder mittels abgegebenen Einzahlungsschein. |
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| 20. |
Die FahrerInnen müssen auch
während der Trainings die Lenkernummern montiert haben. |
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| 21. |
Während der Rennen sind jegliche
Trainings auf der Strecke untersagt. |
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| 22. |
Die Organisation lehnt jede
Verantwortung im Falle von Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen und
Fahrrädern im Rahmen der gesamten Veranstaltung ab. |
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| 23. |
Die Teilnehmer der Kategorie Sie + Er müssen die Strecke gemeinsam
absolvieren und mit einer möglichst geringen Zeitdifferenz die Ziellinie
passieren. |
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| 24. |
Die Organisation behält sich das
Recht vor, das aktuelle Reglement jederzeit zu ändern. |
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| 25. |
Versicherung ist Sache des
Teilnehmers. |
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